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Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
## § 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
**Avenza Digital Solution**
Leon Kolberg
Mühlenstraße 14a
57614 Wahlrod
Deutschland
nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt,
und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Website-Erstellung, Wartung, technische Betreuung, Beratung, Automatisierung, digitale Konzepte, KI-gestützte Funktionen, Chatbot-Integration, Content-Aufbereitung, Suchmaschinenoptimierung, Schnittstellenanbindung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
## § 2 Vertragspartner und Kundenkreis
Der Auftragnehmer betreibt Avenza Digital Solution als Kleingewerbe.
Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Vereine, Organisationen und sonstige geschäftlich handelnde Auftraggeber. Verträge mit Verbrauchern können im Einzelfall geschlossen werden, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird.
Sofern der Auftraggeber als Unternehmer handelt, gelten die Vorschriften für Unternehmergeschäfte. Gibt der Auftraggeber im Rahmen der Anfrage oder Beauftragung geschäftliche Daten an oder handelt er erkennbar für ein Unternehmen, wird davon ausgegangen, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
## § 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Projektplan, Leistungsbeschreibung oder einer ausdrücklich bestätigten schriftlichen Vereinbarung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Dies gilt insbesondere für:
* zusätzliche Seiten, Funktionen oder Unterseiten
* nachträgliche Designänderungen
* zusätzliche Korrekturschleifen
* neue technische Anforderungen
* zusätzliche Schnittstellen
* rechtliche Prüfungen
* Texterstellung über den vereinbarten Umfang hinaus
* Bild-, Video- oder Grafikbearbeitung über den vereinbarten Umfang hinaus
* Wartung, Updates oder Support nach Projektabschluss
* Einrichtung von Drittanbieter-Konten
* Hosting-, Domain- oder Lizenzkosten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen nach eigenem fachlichem Ermessen umzusetzen, sofern keine konkrete technische oder gestalterische Vorgabe vereinbart wurde.
## § 4 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
* schriftliche Annahme eines Angebots,
* Bestätigung per E-Mail oder Nachricht,
* Unterzeichnung eines Vertrags,
* Zahlung einer Anzahlung,
* oder durch sonstiges eindeutiges Verhalten, aus dem sich der Wille zur Beauftragung ergibt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Beauftragung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
## § 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere:
* Texte
* Bilder
* Logos
* Markenmaterialien
* Kontaktdaten
* rechtliche Pflichtangaben
* Zugangsdaten zu Hosting, Domains, CMS, E-Mail-Systemen oder Drittanbieter-Diensten
* Feedback und Freigaben
* technische Informationen
* gewünschte Funktionen und Inhalte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Entsteht hierdurch Mehraufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
## § 6 Projektkommunikation und Freigaben
Die Projektkommunikation erfolgt grundsätzlich über die vereinbarten Kommunikationswege, insbesondere E-Mail, Telefon, Videocall, Messenger, Projektmanagement-Tool oder persönliche Abstimmung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rückfragen, Freigaben und Feedback innerhalb angemessener Frist zu beantworten.
Erfolgt trotz Aufforderung über einen längeren Zeitraum keine Rückmeldung, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Informationen fortzuführen, zu pausieren oder abzurechnen.
Freigaben des Auftraggebers, insbesondere zu Design, Inhalten, Funktionen oder Veröffentlichung, gelten als verbindlich.
## § 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt folgende Zahlungsweise:
* 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
* 50 % nach Fertigstellung, Abnahme oder Bereitstellung zur Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zum Eingang fälliger Zahlungen zurückzuhalten. Dies gilt insbesondere für Entwürfe, Zugangsdaten, Dateien, Website-Veröffentlichungen, technische Übergaben oder sonstige Projektergebnisse.
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
## § 8 Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer:
* Mahnkosten geltend machen,
* weitere Arbeiten aussetzen,
* Termine verschieben,
* die Übergabe von Leistungen zurückhalten,
* und bereits erbrachte Leistungen abrechnen.
Sofern rechtlich zulässig und technisch möglich, kann der Auftragnehmer bei erheblichem Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung digitale Leistungen, Projektzugänge oder betreute Dienste vorübergehend einschränken, bis offene Forderungen vollständig beglichen sind.
Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
## § 9 Fristen und Termine
Projekttermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Zeitpläne stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers. Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, Drittanbieter, technische Störungen, höhere Gewalt oder nachträgliche Änderungswünsche entstehen.
## § 10 Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst ein Projekt maximal zwei Korrekturschleifen.
Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Grundlegende Konzept-, Struktur-, Design- oder Funktionsänderungen gelten nicht als einfache Korrektur, sondern als Zusatzleistung.
Weitere Änderungswünsche, neue Anforderungen oder nachträgliche Anpassungen werden nach Aufwand gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab darauf hin, wenn ein Änderungswunsch voraussichtlich zusätzlichen Aufwand verursacht.
## § 11 Abnahme
Nach Fertigstellung oder Bereitstellung der Leistung hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und abzunehmen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche und nachvollziehbare Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
Geringfügige Mängel, die die Nutzung der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Nutzung, Veröffentlichung, Zahlung der Schlussrechnung oder produktive Verwendung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
## § 12 Inhalte, Rechtstexte und rechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Produktinformationen, Preisangaben, rechtliche Pflichtangaben und sonstige Materialien.
Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung von:
* Impressum
* Datenschutzerklärung
* AGB
* Widerrufsbelehrung
* Cookie-Hinweisen
* Markenrechten
* Urheberrechten
* Bildrechten
* Wettbewerbsrecht
* Datenschutzkonformität
* branchenspezifischen Informationspflichten
sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Werden rechtliche Texte, Hinweise oder Vorlagen durch den Auftragnehmer erstellt oder eingebunden, handelt es sich nur um technische oder redaktionelle Unterstützung und nicht um Rechtsberatung.
## § 13 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, Designs, Konzepten, Quellcodes, Texten, Strukturen, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Weiterveräußerung, Wiederverwendung für andere Projekte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Nicht angenommene Entwürfe, Zwischenstände, Konzepte und Vorschläge dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, technische Bausteine, Templates, wiederverwendbare Komponenten und Erfahrungswissen auch für andere Projekte zu nutzen.
## § 14 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, Namen, Logos, Screenshots und kurze Projektbeschreibungen zu Referenzzwecken auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen oder Angeboten zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber kann einer Referenznennung aus wichtigem Grund widersprechen.
## § 15 Drittanbieter, Lizenzen und externe Dienste
Für viele digitale Projekte können Dienste, Software oder Inhalte Dritter erforderlich sein. Hierzu zählen insbesondere:
* Hosting-Anbieter
* Domain-Provider
* CMS-Systeme
* Plugins
* Themes
* Schriftarten
* Stockbilder
* Analyse-Tools
* Zahlungsanbieter
* Schnittstellen
* KI- und Automatisierungsdienste
* externe APIs
* Sicherheitsdienste
* E-Mail-Dienste
Kosten, Lizenzen, Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeiten solcher Drittanbieter sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Lizenzen, Accounts, Einwilligungen und rechtliche Grundlagen bereitzustellen, sofern diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Preisänderungen, Sicherheitslücken, Funktionsänderungen oder Datenverluste bei Drittanbietern, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
## § 16 KI-gestützte Leistungen und Automatisierung
Der Auftragnehmer kann im Rahmen seiner Leistungen KI-gestützte Werkzeuge, Automatisierungsdienste, API-Schnittstellen und digitale Assistenzsysteme einsetzen, um Arbeitsprozesse zu verbessern, Inhalte vorzubereiten, technische Funktionen umzusetzen oder administrative Abläufe zu unterstützen.
Der Auftragnehmer prüft KI-gestützte Ergebnisse im Rahmen der vereinbarten Leistung nach fachlichem Ermessen. Gleichwohl können KI-gestützte Inhalte oder technische Ausgaben Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Ergebnisse enthalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Inhalte, Texte, rechtliche Angaben, geschäftliche Informationen und veröffentlichte Ergebnisse vor Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen, soweit sie für sein Unternehmen, seine Kunden oder rechtliche Pflichten relevant sind.
Eine Garantie für rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle oder sonstige fachlich regulierte Richtigkeit KI-gestützter Inhalte wird nicht übernommen.
## § 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen eines Projekts personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf seiner Website oder in seinen Systemen eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im vereinbarten Umfang technisch bei der Umsetzung datenschutzrelevanter Anforderungen. Eine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung erfolgt nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
## § 18 Wartung, Updates und Sicherheit
Nach Abschluss eines Projekts schuldet der Auftragnehmer keine laufende Wartung, keine Sicherheitsüberwachung, keine Updates, keine Backups und keinen technischen Support, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Betreuungsvertrag geschlossen wurde.
Der Auftraggeber ist nach Übergabe selbst verantwortlich für:
* regelmäßige Updates
* Backups
* Sicherheit
* Passwortschutz
* Lizenzverlängerungen
* technische Kontrolle
* Datenschutzkonformität
* laufende Inhalte
* Systempflege
Wird der Auftragnehmer nach Projektabschluss erneut tätig, handelt es sich um eine gesondert vergütungspflichtige Leistung.
## § 19 Gewährleistung und Mängel
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Abweichung auf folgenden Umständen beruht:
* nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
* fehlerhafte oder veraltete Drittanbieter-Software
* fehlende Updates
* fehlerhafte Hosting- oder Serverkonfiguration
* ungeeignete Inhalte oder Materialien des Auftraggebers
* Änderungen von Browsern, Betriebssystemen, APIs oder externen Diensten
* unsachgemäße Nutzung
* fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Mängel nachvollziehbar, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Problems mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung.
## § 20 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen.
## § 21 Projektabbruch und Kündigung
Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber abgebrochen, storniert oder dauerhaft nicht weitergeführt, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwände vollständig zu vergüten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet, soweit ihnen bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten oder angefallene Aufwände gegenüberstehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Projekt aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
* der Auftraggeber trotz Mahnung nicht zahlt,
* erforderliche Mitwirkung dauerhaft ausbleibt,
* der Auftraggeber rechtswidrige Inhalte bereitstellt,
* eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist,
* oder der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
## § 22 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen an Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder technische Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Durchführung des Projekts erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeitsmaßnahmen bestehen.
## § 23 Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Dienstleister oder technische Anbieter einzusetzen.
Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
## § 24 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Internetausfälle, Serverausfälle, Ausfälle von Drittanbietern, Cyberangriffe, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Fristen verlängern sich in solchen Fällen angemessen.
## § 25 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: **Juni, 2026**
Stand: 1.6.2026